Schulkonferenz

 

In der Schulkonferenz sind alle Beteiligten (SchülerInnen, Eltern und Lehrkräfte) vertreten. Sie ist das "gemeinsame Organ" der Schule. Ihre Rechte und Zuständigkeiten sind in §47 Schulgesetz definiert.

  

Die Schulkonferenz besitzt Anhörungsrechte zu Beschlüssen der Gesamtlehrerkonferenz (GLK), bestimme Beschlüsse der GLK bedürfen auch des Einverständnisses der Schulkonferenz und teilweise entscheidet die Schulkonferenz auch abschließend.