Konfliktmanagement

 

Balingen, den 12.04.2011

Kommunikationswege im Konfliktfall

Im Zusammenleben von Menschen kann es immer wieder zu unterschiedlichen Wahrnehmungen und Interessen oder Missverständnissen kommen. Von den dafür aufgestellten Regeln und ihrer Einhaltung hängt es ab, ob aus Meinungsverschiedenheiten und Unstimmigkeiten Probleme oder gar ernsthafte Konflikte werden. Unserem Leitbild entsprechend „legen wir Wert auf einen vertrauensvollen Umgang in gegenseitiger Wertschätzung als Grundlage für erfolgreiches Lehren und Lernen". Auch wollen wir „Toleranz, Rücksichtnahme und Respekt pflegen und die Anliegen und Ideen aller ernst nehmen".

Deshalb sollen gemeinsam aufgestellte Regeln dazu beitragen, dass alle am Schulleben Beteiligten (SchülerInnen, Eltern und KollegInnen) ihren Handlungsrahmen kennen und sich ihm in gleicher Weise verpflichtet fühlen.
Bevor Sie Kontakt mit einem Schüler, Eltern, einem Kollegen/einer Kollegin oder der Schulleitung aufnehmen, prüfen Sie in Ruhe, ob das Problem gewichtig bleibt und ein Gespräch notwendig erscheint.

Sind Sie zu dem Schluss gekommen, dass ein ernsthaftes Problem vorliegt, suchen Sie den Kontakt mit dem direkt Betroffenen.

Wenn dieser erste gemeinsame Lösungsversuch scheitert, wird die Gesprächsrunde erweitert,
und zwar seitens der Schüler durch den Klassensprecher, Schülersprecher, Streitschlichter oder Verbindungslehrer.
seitens der Eltern durch den Klassenelternvertreter oder einen Elternteil ihrer Wahl und
seitens der Kollegen durch den Klassenlehrer, den Fachbetreuer, den Verbindungslehrer oder einen Abteilungsleiter.

Akzeptieren die Beteiligten den Lösungsvorschlag nicht, wird die Gesprächsrunde um den Schulleiter und den Elternbeiratsvorsitzenden erweitert. Wenn der Schulleiter im Rahmen seiner Kompetenzen keine Entscheidung fällen kann, wird eine Konfliktmoderation angeboten. Letzeres bedeutet, dass beide Seiten unter der Moderation des Schulleiters nochmals den Konflikt darstellen und sich auf eine Lösung einigen.

Getroffene Vereinbarungen werden in Form einer konkreten schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

Führen alle schulinternen Lösungswege nicht zum Erfolg, ist die zuständige Schulaufsicht (= Regierungspräsidium Tübingen nicht das Kultusministerium) der nächste Adressat.

Volljährige Schülerinnen und Schüler können diese Wege auch selbst beschreiten.

Rechtsauskünfte können selbstverständlich direkt bei der Schulleitung eingeholt werden.