Ethik-Philosophie

 

 

 

 

 

 

So sieht die bekannte Matrix aus binären Codes aus. In dem bekannten gleichnamigen Blockbuster kann der Held die Welt erst verstehen, wenn er diese Codes interpretieren, also auswerten und verstehen kann. 

Nicht anders im Alltag – sowohl für die sogenannte Außenwelt als auch für die Innenwelt: Wenn wir uns und die Welt nicht interpretieren können, können wir darin nur ein Leben leben, worüber wir in keiner Weise bestimmen.

Das Fach Philosophie-Ethik bietet nicht nur eine, sogar mehrere Möglichkeiten, diese Matrix außer uns und in uns zu verstehen. Dabei werden zwar Medien benutzt – Filme, Texte, Gedichte, Bilder, also alles, was wir interpretieren können – aber vor allem beschäftigen wir uns mit den Wegen des Denkens. „Philosophie“ ist ein großes Feld, innerhalb dessen Ethik sowie politische Philosophie und Ästhetik, Philosophie der Religion und andere spezifische Bereiche angesiedelt sind. An unserer Schule wird das Fach Philosophie als Wahlfach in der Kursstufe 1 und 2 angeboten (nach den jeweiligen Möglichkeiten des Stundenplanes, also jahresabhängig). Das Fach Ethik ist ab der 5. Klasse parallel zu Religion ordentliches Fach (hierzu siehe „Formalia“ im Bereich „Ethik“).

 

Wegen ihres gemeinsamen Ursprungs sind beide Fächer jedenfalls einer Tätigkeit verpflichtet, nämlich nicht nur der Suche nach Antworten, sondern vielmehr dem Hinterfragen:

Als „Liebe zur Weisheit“, wie „Philos-Sophie“ meistens übersetzt wird, enthält „sophie“ auch eine Tendenz zur klaren Sicht, das „Licht“ zu sehen (Phaos, woraus das Wort „Sophie“ besteht, bedeutet eben Licht): So lernt man durch das Philosophieren, die eigene Sicht zu schärfen – und die in der „Matrix“ enthaltenen Geheimnisse zu verstehen. Die Inhalte des Ethikunterrichtes sowie des Philosophie-Kurses richten sich selbstverständlich nach der Vorlage des Bildungsplanes 2016. Nur noch für die SchülerInnen ab der aktuellen Klasse 10 (2019-20) wird der Unterricht bis zum Abitur nach dem alten Bildungsplan 2004 erteilt. Manche Themen und Materialien des Bildungsplanes 2016, die besonders vertieft werden sollten, sind in unserem „Fachcurriculum“ ausgewiesen. Dort befinden sich auch Vorschläge, die der/die jeweilige unterrichtende Kollege/Kollegin nach eigenem Ermessen annehmen kann.

 

Ethik - Formalia

 

Ethik ist Pflichtfach ab Klasse 5 für diejenigen Schüler*innen, die

- entweder keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehören

- oder konfessionslos sind

- oder für diejenigen Schüler*innen, die sich aus Glaubens- u. Gewissensgründen vom Religionsunterricht abmelden.

 

Die Abmeldung vom Religionsunterricht ist im Landesrecht beschrieben und wird hier kurz erwähnt (KuU S. 16/2001 und KuU S.77/2009):

 

Das Verfahren über die Abmeldung vom Religionsunterricht richtet sich nach § 100 SchG.

Ergänzend gilt Folgendes:

 

2.1 Die Abmeldeerklärung für einen nicht religionsmündigen Schüler ist von demjenigen zu unterzeichnen, dem das Sorgerecht für den Schüler zusteht. Die Abmeldeerklärung muß daher in der Regel von beiden Elternteilen unterzeichnet sein.

 

2.2  Von einem Vormund oder einem Pfleger eines nicht religionsmündigen Schülers ist in entsprechender Anwendung von §3 Abs. 2 RKEG die Genehmigung der Abmeldung durch das Vormundschaftsgericht nachzuweisen.

 

2.3 Die Abmeldeerklärung eines religionsmündigen Schülers ist nur wirksam, wenn Glaubens- und Gewissensgründe vorgebracht werden. Eine Überprüfung der angegebenen Glaubens- und Gewissensgründe ist nicht statthaft.

 

2.4 Die Abmeldung vom Religionsunterricht muß spätestens zwei Wochen nach Beginn des Unterrichts des Schulhalbjahres erklärt werden, zu dem sie wirksam werden soll.

 

2.5 Da das Recht auf Abmeldung vom Religionsunterricht ein höchst persönliches Recht der Erziehungsberechtigten bzw. des religionsmündigen Schülers ist, ist es nicht zulässig, daß die Schule Schüler über eine beabsichtigte Abmeldung befragt oder für die schriftliche Abmeldung der Erziehungsberechtigten und der volljährigen Schüler oder die Ankündigung der persönlichen Erklärung der Abmeldung bei Schülern, die zwar das 14., aber noch nicht des 18. Lebensjahr vollendet haben, Formulare bereithält.

 

Für weitere Informationen:

Dr. Giovanni Panno, Fachschaftsbetreuer

Emailkontakt