Ausweitung der Notbetreuung

Sehr geehrte Eltern,

 

in einem Schreiben vom 20. April 2020 teilt die Kultusministerin Eisenmann mit, dass die Notbetreuung erweitert wird. Dies gilt nun für SchülerInnen bis einschließlich Klasse 7 und nicht mehr nur für Eltern mit systemrelevanten Berufen.

 

Im Brief des Kultusministeriums heißt es dazu: „Neu ist (...), dass (....) Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten [einen Anspruch auf Notbetreuung haben]. Eltern „müssen (...) eine Bescheinigung von ihrem Arbeitgeber vorlegen sowie bestätigen, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.“

 

Wenn Sie als Eltern den genannten Notbetreuungsbedarf anmelden möchten, dann kontaktieren Sie bitte telefonisch (Tel. 07433 / 26025-0) oder per Mail das Sekretariat des Gymnasiums Balingen bis spätestens Freitag, den 24. April um 9 Uhr.

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